Zeitgleich zur Landtagswahl im Oktober wird über 15 Änderungen der Hessischen Verfassung entschieden. Diese Änderungen werden voraussichtlich keine größeren Auswirkungen auf das Leben der hessischen Bürgerinnen und Bürger haben. Es wird sich praktisch also nicht viel ändern. Trotzdem sind einige Änderungen gut und andere weniger gut geraten.
DIE LINKE. kritisiert z.B. die AUFNAHME EINES STAATSZIELBEGRIFFS
In die Verfassung soll eine Staatszieldefinition aufgenommen werden. Diese Definition setzt die Verfolgung der Staatsziele unter den Vorbehalt der Leistungsfähigkeit. Staatsziele werden also nur verfolgt, wenn die Kassen voll sind und das Geld dann nicht doch für etwas anderes ausgegeben wird. Auch Staatsziele werden – wie alles in der Politik – untereinander und mit anderen Prioritäten abgewogen.
Dann folgt eine lange Liste von Staatszielen, die in der Verfassung verankert werden sollen. Sie haben zwar einen gewissen Wohlklang und wecken so bei den in diesen Bereichen Aktiven Hoffnungen. Weil die Definition sie einerseits aber nur nach Kassenlage zur Verfolgung vorsieht und sie andererseits nicht einklagbar sind, sind sie im Ergebnis nur leere Worthülsen.
Es können weder
Schutz noch Pflege für das Ehrenamt, für Kultur und Co. von den
Bürgerinnen und Bürgern eingeklagt werden. Dass sich nichts
ändern wird, zeigte auch die Einschätzung der Fraktionen, die
die Gesetze eingebracht haben:
Sie erwarten keinerlei
finanzielle Auswirkungen. Deshalb haben wir die
Staatszieldefinition im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt und uns bei
den einzelnen Staatszielen enthalten.
DIE LINKE. hat diese und mehr Punkte in einem Flyer zusammengefasst, damit ihr euch selbst ein Bild der Änderungen machen könnt:
https://linksfraktion-hessen.de/site/politik/materialien/4435-volksabstimmung.html